Einlagenversorgung in Sicherheitsschuhen

Arbeits- und Sicherheitsschuhe von BECK – für sicheres „Auftreten“ im Beruf

Wir sorgen mit Einlagen und Arbeitssicherheitsschuhen für Ihre Gesundheit und Sicherheit. Diese entsprechen den aktuellen Sicherheitsstandards und geben Ihren Füßen Schutz und Komfort. In Kooperation mit der Firmen Elten und Atlas bieten wir Ihnen baumustergeprüfte Arbeitsschuhe für höchste Ansprüche die Sie in unserem Geschäft käuflich erwerben können.

elten-katalog-16-17Häufigste Beschwerden am Arbeitsplatz:

  • Fersenschmerz
  • Vorfuß- und Mittelfußschmerzen
  • Kniebeschwerden
  • Becken- und Hüftbeschwerden
  • Rückenschmerzen
  • Muskelverspannungen

DGUV Regel 112-191 – was ist das und welchem Zweck dient diese Norm?

Nach der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern wurde die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 191 im Jahr 2014 in DGUV Regel 112-191 umbenannt. Diese Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Die DGUV Regel 112-191 (ehem. BGR 191) beschäftigt sich mit den Themen Fuß- und Knieschutz. Bei  uns finden Sie eine große Auswahl an geprüften Sicherheitsschuhen und dazu passenden Einlagen, die Sie bei der Arbeit gesund und fit halten sowie den Anforderungen der DGUV Regel entsprechen.

Warum Sicherheitsschuhe und Einlagen von BECK?

Knickfüße, Plattfüße, Spreizfüße – viele kennen diese Fußprobleme, die individuell angepasste Maßeinlagen notwendig machen. Allerdings dürfen die privaten Maßeinlagen, welche von den Krankenkassen zum Großteil bezahlt werden, aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht in Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden. Gleiches gilt auch für Schuherhöhungen oder sonstige Schuhveränderungen. Laut der DGUV-Regel würde der Schuh durch diese Hilfsmittel verändert werden und entspräche dann nicht mehr der ursprünglich geprüften DIN (Deutsche Industrie Norm). Lösung für dieses Problem ist die Zertifizierung bestimmter Sicherheitsschuhe für orthopädische Einlagen / orthopädische Schuhveränderungen. Mit der LAUFBASIS®WORK – Arbeitsschuheinlage stellen wir für Sie ein solches geprüftes und zugelassenes Hilfsmittel her in individueller Sonderanfertigung.

Welche Schuhe sind geeignet und zugelassen?

Unsere Einlagen und Schuhveränderungen sind für folgende Schuhersteller geprüft und zugelassen: Elten, Atlas, Mascot, Green Comfort, Lowa, Sievie, Format, Orthotech, Künzli, Jori, Stihl, elysee, Engelbert Strauß, Giasco. Allerdings ist nicht jedes einzelne Modell der verschiedenen Schuhhersteller zugelassen! Einen genauen Überblick zu den zugelassen Schuhen der oben aufgezählten Schuhhersteller finden Sie bei unserem Material-Lieferanten unter: www.softastatic.de , oder für die Schuhe von Atlas unter: www.atlasschuhe.de/produkte/einlagenversorgung.html

Wer ist Kostenträger?

Kostenträger für Einlagen und Schuhveränderungen sind nicht wie üblich die Krankenkassen, sondern die Deutsche Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist ein bestehende Arbeitsverhältnis und die Pflicht Sicherheitsschuhe als Arbeitsschutzkleidung tragen zu müssen. Hat man 15 Jahre bzw. 180 Beitragmonate in die Rentenversicherung ein bezahlt, so ist diese zuständig. Sind es weniger ist die Agentur für Arbeit Kostenträger. Die entsprechen Formulare finden Sie unten. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema detailliert, bitte vereinbaren Sie einen Termin.